Der Feuerwehrverein

Was vielen nicht bewusst ist: all das, was umgangssprachlich mit Feuerwehr bezeichnet wird, gliedert sich in 2 verschiedene Teile:

  1. Die aktive Wehr der Freiwilligen Feuerwehr Amberg - Ammersricht    und
  2. Den Feuerwehrverein der Freiwilligen Feuerwehr Amberg - Ammersricht

 

Die kommunalen Freiwilligen Feuerwehren werden in den Bereichen des Einsatz- und Ausbildungsdienstes, der notwendigen Unterkünfte, der Geräte und Fahrzeuge, usw. über die jeweilige Gemeinde finanziert, in unserem Fall durch die Stadt Amberg. Diese sogenannte Pflichtaufgabe der Gemeinden ist im Bayerischen Feuerwehrgesetz (BayFwG) Abschnitt 1, Art. 1 festgehalten.

 

Aufgaben des Feuerwehrvereins

Zu den Aufgaben des Feuerwehrvereins zählt die

  • Finanzielle Unterstützung der Freiwilligen Feuerwehr Amberg - Ammersricht
  • Umsetzung der Mitgliederwerbung 
  • Öffentlichkeitsarbeit einschließlich der Traditionspflege
  • Kameradschaftspflege

 

Die wichtigste Aufgabe des Feuerwehrvereins ist jedoch das Stellen der Mitglieder.

Die Mitglieder unterscheiden sich wie folgt:

  • Mitglieder der Jugendfeuerwehr im Alter von 12 bis einschl. 17 Jahren
  • Aktive Mitglieder im Alter von 18 bis einschl. 65 Jahren (Feuerwehrdienstleistende)
  • Passive Mitglieder mit mind. 25 Jahren aktivem Dienst bzw. mit Erreichen der Altersgrenze
  • Fördernde Mitglieder
  • Ehrenmitglieder

 

Alle notwendigen Grundlagen sind in der internen Vereinssatzung definiert. (Link)

 

Finanzierung des Feuerwehrvereins

Der Feuerwehrverein finanziert sich unter anderem durch Spenden und durch die Beiträge der Mitglieder. Der Feuerwehrverein der Freiwilligen Feuerwehr Amberg - Ammersricht ist gemeinnützig anerkannt und berechtigt, Spendenquittungen für steuerliche Zwecke auszustellen.

 

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann schauen Sie doch gerne vorbei.

Falls Sie Fördermitglied werden möchten, dann informieren Sie sich auf dieser Seite: 

(Link zu Antragsformular)